Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

D5 Cutting Rapp & Heilmann GbR

Zur Dorfmühle 5, 64853 Otzberg, Deutschland

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lohnfertigung, CNC‑Bearbeitung und Zuschnitt zwischen der D5 Cutting Rapp & Heilmann GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

  • 3 Leistungsumfang

(1) Die Fertigung erfolgt ausschließlich nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Zeichnungen, Daten oder Mustern.

(2) Eine Prüfung der überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit oder Fertigungstauglichkeit erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

(3) Maß- und Formtoleranzen richten sich nach den einschlägigen DIN- und ISO‑Normen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  • 4 Beistellung von Material

(1) Vom Auftraggeber beigestelltes Material wird auf dessen Risiko verarbeitet.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf ungeeignetes oder fehlerhaftes Material zurückzuführen sind.

(3) Fertigungsbedingter Ausschuss und Materialverlust gelten als vertragsgemäß.

(4) Eine Materialprüfung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

  • 6 Lieferung, Versand und Abholung

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk.

(2) Versand erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten und Gefahr.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.

  • 7 Lieferzeiten

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(2) Höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Lieferfrist angemessen.

  • 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.

  • 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  • 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

  • 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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